Allgemeine Geschäftsbedingungen der Asysta GmbH
| 01.01.2008 | ||
| § 1 Geltung der Bedingungen (1) Die Asysta GmbH ( nachfolgend Asysta genannt ) erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. (2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Asysta sie schriftlich bestätigt. (3) Die Angestellten von Asysta sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen. (4) Asysta ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht , einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. (5) Mit der Angebotsannahme erkennt er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. (6) Soweit für periodische Arbeiten nicht gesonderte schriftliche Vereinbarungen vorliegen, gilt als gewerbeüblich folgendes: Regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, für die keine Kündigungsfrist und kein Endtermin vereinbart wurden, können nur unter Einhaltung von einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Liegt der durchschnittliche Rechnungsbetrag unter 500 EUR im Monat, so reduziert sich die Kündigungsfrist auf einen Monat zum Monatsende. § 2 Lieferungs- und Leistungspflichten (1) Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem Asysta durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, behördliches Eingreifen o. ä.) und durch die Asysta daran gehindert ist, die Lieferung oder Leistung termingerecht auszuführen. Entsprechendes gilt für den Zeitraum, in dem Asysta auf die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden wartet, die für die Lieferung oder Leistung erforderlich ist. Asysta wird den Kunden über absehbare Verzögerungen stets informieren und bemüht sein, die Lieferung oder Leistung termingerecht zu erbringen. (2) Wurde der Versand von Produkten und/oder Arbeitsergebnissen von Asysta vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung mit Übergabe der Liefergegenstände an das Beförderungsunternehmen auf den Auftraggeber über. Bei Lieferung durch Asysta geht die Gefahr mit der Ablieferung auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen und dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist. (3) Asysta verwahrt alle ihr überlassenen oder von ihr angefertigten Rohund Hilfsmittel zur Erstellung des Endproduktes, insbesondere Manuskripte, Druckvorlagen, Filme, Fotos und Reinzeichnungen über einen angemessenen Zeitraum mit der angemessenen Sorgfalt. Ein Anspruch des Kunden auf Verwahrung besteht nicht, kann jedoch im Einzelfall gesondert vereinbart werden. Für Beschädigungen haftet Asysta nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorbenannten Gegenstände versichert werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen. § 3 Leistungsumfang (1) Asysta erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Dazu gehört: Die Beratung, Konzeption, Entwicklung, Programmierung, Anpassung, Installation und Pflege von Internet-Präsentationen, Layout und Umsetzung von Printwerbung ( Flyer, Prospekte, Kataloge etc.) Kundenindividuelles Screendesign, Vermittlung von Dienstleistungen Dritter (z.B. Domain, Webserver), Schulungen und sonstige Grafik- und Layoutdienstleistungen. (2) Änderungen und Erweiterungen der vertraglichen Pflichten kann Asysta dem Kunden in Rechnung stellen, soweit Asysta schriftlich (Post, Email, Fax) darauf hingewiesen hat. Jeder Mehraufwand wird von Asysta zuvor schriftlich angekündigt und erst nach Einverständniserklärung des Kunden ausgeführt. (3) Asysta behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Asysta ist ebenfalls berechtigt, die Leistungen zu ändern, soweit eine Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen der Asysta Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen notwendig sind. (4) Soweit Asysta kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs- , Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. (5) Asysta ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des gesamten Leistungsspektrums zu beauftragen. (6) Der Leistungsumfang eines Produktes/Projekts wird mit dem Kunden besprochen und schriftlich in Form eines Angebots bestätigt. § 4 Preise, Zahlung, Fälligkeit (1) Angebote werden entsprechend der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen ausgearbeitet. (2) Alle Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zwischenzeitliche Preissteigerungen durch Lohnerhöhung oder Materialpreissteigerungen in den verarbeitenden Zulieferbetrieben werden von Asysta an den Kunden weitergegeben. (3) Zusätzlicher Aufwand, der bei Angebotsabgabe nicht erkennbar war, wird zum jeweils gültigen Stundensatz berechnet. Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfangs auf Veranlassung des Kunden einschließlich der dadurch verursachten Mehraufwendungen werden dem Kunden gesondert nach der entsprechenden Preisliste von Asysta berechnet. (4) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. (5) Monatliche Entgelte sind beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet. (6) Bei Zahlungsverzug muss der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz bezahlen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. (7) Für jede nicht eingelöste Lastschrift hat der Kunde Asysta die hierdurch angefallenen Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro zu bezahlen. (8) Ab einem Projektwert >250,- Euro ist Asysta berechtigt, Teilzahlungen gemessen an bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. § 5 Abnahme (1) Der Kunde wird die Leistungen der Asysta unverzüglich abnehmen, sobald Asysta die Abnahmebereitschaft mitgeteilt hat. Die Abnahmebereitschaft wird schriftlich per Email, Post oder Fax dem Kunden mitgeteilt. Der Kunde erhält zur Unterstützung eine Checkliste mit dem vereinbarten Leistungsumfang. (2) Die Leistungen von Asysta gelten als abgenommen wenn Asysta dem Kunden die Abnahmebereitschaft mitgeteilt hat und der Kunde nicht innerhalb eines Zeitraums von 7 Werktagen die Abnahme erklärt. § 6 Mitwirkungspflicht (1) Der Kunde fördert die Durchführung des Vertrages, indem er die vereinbarten Mitwirkungspflichten, insbesondere die vor Erstellung der Lieferungen und Leistungen durch Asysta innerhalb der Leistungsfristen notwendigen Prüfungen und Genehmigungen von Konzepten, Überreichungen von Texten, Grafiken, Vorlagen usw. innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen erfüllt. (2) Soweit Asysta dem Kunden Entwürfe, Vorlagen, Proofs und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe, Vorlagen und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Asysta keine Korrekturaufforderung erhält. (3) Insofern Fehler oder Beeinträchtigungen in der Funktionalität einer Webseite auftreten, wird der Kunde Asysta unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation in Kenntnis setzen. § 7 Nutzungsrechte, Urheberrechte, Zeichnungsrecht,Referenznachweis (1) Der Kunde erklärt, alle Rechte (Eigentums- und Urheberrechte etc.) an Vorlagen und Texten, die er Asysta übergibt, zu besitzen. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages, Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat Asysta von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. (2) Der Kunde ist berechtigt, die eingesetzte Software nach Maßgabe der Nutzungsbestimmungen zu nutzen und zu verwenden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Software urheberrechtlich und/oder durch Marken- und/oder durch andere Schutzrechte geschützt sein kann. (3) Grundsätzlich unterliegen alle Leistungen von Asysta als geistige Schöpfungen dem Urheberrechtsgesetz. Dies sind insbesondere Texte, Entwürfe, Layouts, Zeichnungen, Tabellen, Karten, Fotos sowie Veranstaltungsideen. Vorentwürfe, Vorschläge, Reinzeichnungen, Grafikentwürfe, Webdesignentwürfe, Texte für Print-, Web- Werbeerzeugnisse dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung seitens Asysta weder im Original noch bei der Reproduktion verwendet oder verändert werden; vollständige oder teilweise Nachahmung ohne Einwilligung ist unzulässig. Die Nutzungsrechte werden, wenn nicht anders geregelt, stets für den im Angebot und Auftrag vorgesehenen Umfang (Vertriebsgebiet, Auflage, Dauer etc.) und ausschließlich an den Kunden übertragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die im Angebots und/oder Präsentations-Stadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte. |
§ 7 Nutzungsrechte, Urheberrechte, Zeichnungsrecht,Referenznachweis (4) Nutzungsrechte gehen auf den Kunden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über; Weitergabe und Überlassung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf ausdrücklich der Vereinbarung in Schriftform. (5) Originale, die zur Erstellung des Endproduktes angefertigt werden mussten, insbesondere Illustrationen, Layouts, Grafiken, Fotos usw. verbleiben im Eigentum von Asysta. In der Regel gehen lediglich die Nutzungsrechte auf den Kunden über. Ein Überlassen der Originale ist im Einzelfall gegen Entgelt möglich. (6) Asysta behält sich das Recht vor, alle entworfenen Entwürfe, Produkte, Webdesigns und Druckprodukte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Webseite des Kunden und/oder das Kundenlogo in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen. § 8 Mängelansprüche (1) Asysta haftet lediglich für die ordnungsgemäße Ausführung der von ihr selbst erbrachten Leistungen. Im übrigen tritt Asysta Ansprüche wegen Mängel aus Produktionsaufträgen, die von Drittfirmen übernommen wurden, an die Kunden ab. (2) Asysta haftet nicht für die Richtigkeit aller Asysta überlassenen Textangaben, Fotos und Illustrationen und deren Nutzung. Für fernmündlich durchgegebene Korrekturen übernimmt Asysta keine Haftung. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. (3) Bei farbigen Reproduktionen können in allen Druckverfahren geringe Farbabweichungen vom Original nicht beanstandet werden. § 9 Vertragsdauer und Kündigung (1) Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens nach Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muss Asysta – falls im Vertrag nichts anderes vereinbart ist - mindestens 6 Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. (2) Bei einer Angebotsannahme durch Bestellung per Fax, Post oder EMail ist der Widerruf nach Vertragsabschluss ausgeschlossen, außer ein wichtiger Grund, wie Insolvenz, oder ein Grund, den der Kunde nicht zu vertreten hat, liegt vor. (3) Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragsparteien 6 Wochen zum Quartalsende kündbar. Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Verstößt eine der Vertragsparteien nachhaltig gegen die in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. (5) Asysta ist insbesondere bei a) missbräuchlicher Nutzung der Dienste durch den Kunden, b) rechtswidriger Handlungen des Kunden oder c) bei einem Verzug mit der Zahlung der Entgelte um mehr als einen Monat berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. § 8 Haftung und Haftungsbeschränkung (1) Für etwaige Schäden haftet Asysta für sich und seine Erfüllungsgehilfen - gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung - nur, falls Asysta oder seine Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Asysta oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Dies gilt auch in Bezug auf die Nutzung der Internet Webseiten des Kunden durch ihn oder Dritte. Insbesondere wird nicht für Folgeschäden wie entgangener Gewinn gehaftet. (2) Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre. Der Kunde verpflichtet sich vor Datenverlusten angemessen zu schützen. (3) Asysta haftet nicht für rechtliche Konsequenzen aus Copyright-, Urheberrechts-, Nutzungsrechts- oder Datenschutzgesetzverletzungen u.ä., verursacht durch vom Kunden bereitgestelltes oder erwünschtes Material, Inhalte, Links, Abläufe oder Gestaltungselemente. Der Kunde ist für die Abklärung der Urheber- und Nutzungsrechte für das von ihm gelieferte Material selbst verantwortlich. Die Asysta übernimmt keine Gewährleistung und Produkthaftung für die eingesetzte Software. Die Software wird im jeweils gültigen Entwicklungszustand installiert und angepasst. (4) Asysta übernimmt keine Haftung für Schäden aus Produkten und Dienstleistungen Dritter, auch wenn diese durch Asysta vermittelt wurden. § 10 Einwendungen Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Entgelte für erbrachte Leistungen können nur schriftlich gegenüber dem Anbieter erhoben werden. Dies muss möglichst umgehend, jedoch spätestens 8 Wochen nach Zahlung des jeweiligen Betrages vom Konto des Kunden geschehen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. § 11 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht (1) Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, eine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. (2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Ansprüchen aus dem geschlossenen Vertrag mit dem Anbieter herleiten. § 12 Datenschutz und Datensicherheit (1) Asysta verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten- weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. (2) Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Asysta, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Zugangsdaten für Webseiten gegenüber unbefugten Dritten Geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen (4) Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen. (5) Asysta ist dem Kunden gegenüber nicht verpflichtet, technische oder rechtliche Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu treffen. (6) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. § 13 Schlussbestimmungen (1) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Abweichende oder ergänzende Bedingungen bedürfen der Schriftform, um rechtswirksam zu werden. Dasselbe gilt für einen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform. (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Asysta Kunden gebunden. (3) Es gilt, auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden, das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (4) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, angemessene und zulässige Bestimmung ersetzt werden, die der ursprünglich von den Vertragsparteien gewollten hinsichtlich Sinn und Zweck bzw. wirtschaftlich am nächsten kommt. (5) Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Sitz von Asysta vereinbart. Als Gerichtstand wird in diesem Fall Calw vereinbart |